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Kostentragung - Rechtsanwaltskanzlei Nina Homes in Bad Waldsee

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Kostentragung
Gute Rechtsberatung ist eine Investition in Ihre Sicherheit und die sollte kalkulierbar sein. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir unsere Leistungen abrechnen.
Gehalt vs. Honorar
Ein Gehalt ist die feste Vergütung für Angestellte, während ein Honorar die Bezahlung für die Expertise eines freien Dienstleisters darstellt. Damit finanziert der Freiberufler seine gesamte soziale Absicherung und Infrastruktur eigenverantwortlich.
In unserer Infothek finden Sie alle relevanten Links zu Berechnungstabellen und Anträgen zur Kostenhilfe.
Honorar
Unser Honorar bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Gegenstandswert sowie Art und Umfang der Tätigkeiten bestimmen die Höhe der Gebühren.
Für die Beratungs- und außergerichtliche Tätigkeit besteht die Möglichkeit, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Die Höhe dieses Honorars hängt von der Thematik und dem voraussichtlichen Aufwand ab.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bieten wir Ihnen an, für Sie mit dieser zu korrespondieren und den Fall abzuwickeln – ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen.
Bitte beachten Sie immer, ob Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Diesen Betrag stellen wir Ihnen direkt in Rechnung.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie die Kosten aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selbst aufbringen können, unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe (PKH/ VKH). Diese deckt bei hinreichender Erfolgsaussicht die Verfahrenskosten ab. Bitte beachten Sie, dass das Gericht je nach Einkommen Ratenzahlungen anordnen und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens nachprüfen kann.
Beratungshilfe
Für eine außergerichtliche Beratung können Mandantinnen und Mandanten mit geringem Einkommen Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Hierzu beantragen Sie bitte vorab beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein und bringen diesen zum Termin mit. In diesem Fall werden die Kosten weitestgehend von der Landeskasse getragen. Lediglich eine gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 15€ (gemäß § 44 RVG) ist von Ihnen direkt in unserer Kanzlei zu entrichten.
Bringen wir gemeinsam Licht ins Dunkle.
Rudolf-Diesel-Str. 5
88339 Bad Waldsee
Telefon: +497524400926
Telefax: +497524400928
info@anwaltskanzlei-homes.de
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