Erbrecht
Das Erbrecht ist ein sensibles und vielschichtiges Rechtsgebiet, das weit über die bloße Übertragung von Vermögenswerten hinausgeht. Es ist ein Instrument der Fürsorge und der Verantwortung gegenüber den Menschen, die uns am nächsten stehen.
Was versteht man unter Erbrecht?
Das Erbrecht umfasst alle Normen, die den Übergang von Eigentum, Rechten und Pflichten einer verstorbenen Person auf ihre Nachfolger regeln. Es ermöglicht der Erblasserin bzw. dem Erblasser, durch Testamente oder Verträge individuelle Verfügungen zu treffen, und sichert gleichzeitig die Mindestteilhabe nächster Angehöriger durch das Pflichtteilsrecht.
Wer sollte vorsorgen?
Grundsätzlich sollte jeder vorsorgen, der nicht mit den Folgen der gesetzlichen Erbfolge einverstanden ist. Insbesondere Eheleute und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer sollten Testamente erstellen, um eventuell ungewünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden. Aber auch Eltern minderjähriger Kindern sollten vorsorgen.
Gesetzliche Erbfolge oder eigenes Testament?
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu unerwünschten Ergebnissen. Lassen Sie sich von mir beraten, wie sich die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall auswirken würde und ob dies Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, berate ich Sie, wie Ihre Wünsche und Vorstellungen am besten umzusetzen sind.
Bringen wir gemeinsam Licht ins Dunkle.
Leistungen im Erbrecht
Im Erbrecht berate ich Sie umfassend zur Vorsorge oder der Rechtsdurchsetzung im Erbfall. Ich erstelle mit Ihnen die nötigen Dokumente und begleite Sie gerichtlich oder außergerichtlich im Prozess.
Ich erstelle für Sie je nach Erfordernis individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge.
Steuerberatung im Erbrecht
Ich erarbeite mit Ihnen eine Lösung, Ihr Vermögen so weiterzugeben, dass möglichst viel davon erhalten bleibt, Sie aber zu Lebzeiten auch abgesichert sind.
Da dies auch eine Frage des Erbschaftssteuerrechts ist, biete ich Ihnen zusammen mit der Steuerberatungskanzlei Dachs eine umfassende auch steuerrechtlich durchdachte Lösung an.
Behindertentestament
Wenn ein behinderter Mensch erben soll und Sie möchten, dass das Erbe dem behinderten Menschen zugute kommt und nicht an den Sozialhilfeträger fällt, berate ich Sie auch in diesem speziellen Fall und gestalte eine entsprechende Verfügung für Sie.
Bestimmung eines Vormunds
Sie haben minderjährige Kinder und möchten selbst bestimmen, wer im Falle eines Unfalles Ihre Kinder betreut und versorgt. In diesem Fall können Sie in einem Testament bestimmen, wer die Vormundschaft für Ihr Kind übernehmen soll.
Vorsorge
Erstellen von Testamenten und Erbverträgen Ich erstelle für Sie je nach Erfordernis individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge.
Steuerberatung im Erbrecht
Ich erarbeite mit Ihnen eine Lösung, Ihr Vermögen so weiterzugeben, dass möglichst viel davon erhalten bleibt, Sie aber zu Lebzeiten auch abgesichert sind.
Da dies auch eine Frage des Erbschaftssteuerrechts ist, biete ich Ihnen zusammen mit der Steuerberatungskanzlei Dachs eine umfassende auch steuerrechtlich durchdachte Lösung an.
Behindertentestament
Wenn ein behinderter Mensch erben soll und Sie möchten, dass das Erbe dem behinderten Menschen zugute kommt und nicht an den Sozialhilfeträger fällt, berate ich Sie auch in diesem speziellen Fall und gestalte eine entsprechende Verfügung für Sie.
Bestimmung eines Vormunds
Sie haben minderjährige Kinder und möchten selbst bestimmen, wer im Falle eines Unfalles Ihre Kinder betreut und versorgt. In diesem Fall können Sie in einem Testament bestimmen, wer die Vormundschaft für Ihr Kind übernehmen soll.
Erbfall
Was ist im Erbfall sofort zu tun?
- Testament beim Nachlassgericht abliefern
- Erbschein beantragen (oder prüfen, ob nötig)
- Fristen beachten (z. B. 6 Wochen für eine Erbausschlagung)
Beratung zum Thema Erben
Sie haben geerbt und möchten wissen, was nun zu tun ist. Vielleicht ist der Nachlass überschuldet oder die Erbengemeinschaft ist zerstritten. Ich berate Sie zu allen diesen Problemen und finde eine Lösung für Sie.
In diesem Fall laufen relativ kurze Fristen, sodass ggf. rasch gehandelt werden muss.
Vertretung des Erben gegenüber den anderen Erben und des Erbschaftsbesitzers
Wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist oder der Erbschaftsbesitzer den Nachlass nicht heraus gibt, werde ich in Ihrem Interesse zunächst versuchen zu vermitteln, um eine gütliche, außergerichtliche Lösung zu finden. In den Fällen, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, werde ich für Sie die nötigen Schritte einleiten und Sie hier vertreten.
Enterbung oder Erbeinsetzung
Im Falle einer Enterbung oder einer Erbeinsetzung zu einem geringen Anteil besteht die Möglichkeit, Pflichtteils- und ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Ich ermittele die Ihnen zustehenden Ansprüche und setze sie durch.
Sie haben geerbt und möchten wissen, was nun zu tun ist. Vielleicht ist der Nachlass überschuldet oder die Erbengemeinschaft ist zerstritten. Ich berate Sie zu allen diesen Problemen und finde eine Lösung für Sie.
In diesem Fall laufen relativ kurze Fristen, sodass ggf. rasch gehandelt werden muss.
Vertretung des Erben gegenüber den anderen Erben und des Erbschaftsbesitzers
Wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist oder der Erbschaftsbesitzer den Nachlass nicht heraus gibt, werde ich in Ihrem Interesse zunächst versuchen zu vermitteln, um eine gütliche, außergerichtliche Lösung zu finden. In den Fällen, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, werde ich für Sie die nötigen Schritte einleiten und Sie hier vertreten.
Enterbung oder Erbeinsetzung
Im Falle einer Enterbung oder einer Erbeinsetzung zu einem geringen Anteil besteht die Möglichkeit, Pflichtteils- und ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Ich ermittele die Ihnen zustehenden Ansprüche und setze sie durch.
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung
Sie machen sich Gedanken darüber, was mit Ihnen passiert, wenn Sie alt und gebrechlich werden, wenn Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen nicht mehr äußern können.
Hier besteht die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.
Sie können auch eine Person bestellen, die Sie bevollmächtigen und sich in diesem Rahmen um die Durchsetzung Ihrer Bestimmungen kümmert. Ich berate Sie bezüglich der Vor- und Nachteile einer solchen Vollmacht.
Hier besteht die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.
Sie können auch eine Person bestellen, die Sie bevollmächtigen und sich in diesem Rahmen um die Durchsetzung Ihrer Bestimmungen kümmert. Ich berate Sie bezüglich der Vor- und Nachteile einer solchen Vollmacht.