Prozesskostenhilfe - anwaltskanzlei-homes

Rechtsanwältin Nina Homes
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Prozesskostenhilfe

Wer bekommt sie? Was sind die Voraussetzungen?

Prozesskostenhilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses zu tragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten seines eigenen Anwalts und der Vorlage der Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige befreit. Diese übernimmt dann die Landeskasse.

Soweit die Einkommensverhältnisse des Beantragenden es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten in monatlichen Raten (dann Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung) an die Landeskasse zurückzuzahlen sind. Das Gericht ist im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe berechtigt, innerhalb von vier Jahren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachzuprüfen und bei Änderungen die Rückzahlung zu fordern.

Antragstellung

Formulare für die Antragstellung erhalten Sie von uns, wir besprechen den Antrag mit Ihnen und teilen Ihnen mit, welche Belege vorzulegen sind.
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