Honorar
Das Honorar eines Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Gegenstandswert bestimmt die Höhe der Gebühren.
Für die Beratungstätigkeit besteht die Möglichkeit, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Die Höhe dieses Honorar hängt von der Thematik und dem voraussichtlichen Aufwand ab.
Für die Beratungstätigkeit besteht die Möglichkeit, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Die Höhe dieses Honorar hängt von der Thematik und dem voraussichtlichen Aufwand ab.